Liquidität schaffen, ohne ETFs zu verkaufen
Sie brauchen Geld. Das Portfolio ist die naheliegende Quelle — aber ein ETF-Verkauf realisiert Gewinne und löst Steuern aus. Hier sind die drei Wege, ohne Verkauf an Liquidität zu kommen, geordnet nach dem, was sie 2026 wirklich kosten.
Warum Verkaufen teuer ist
Eine €100K-ETF-Position mit €40K Buchgewinn löst beim Verkauf €10.550 Abgeltungsteuer aus — auch wenn Sie am nächsten Morgen denselben Fonds zurückkaufen. Verlustverrechnung hilft am Rand, aber die Standardkosten von „einfach verkaufen" sind hoch. Daher der Appetit auf Beleihungsstrategien.
Option 1 · Unbesicherter Bankkredit
Der einfachste Weg. Ein klassischer Ratenkredit bei einer deutschen Bank kostet 2026 typisch 6–9 % effektiv. Keine Sicherheitenprüfung jenseits Ihres Einkommens, keine Wechselwirkung mit dem Portfolio, keine Steuerberührung. Schnell aufgesetzt, vorzeitig leicht zurückzahlbar.
Passt, wenn: Sie unter €50K brauchen, in unter 24 Monaten zurückzahlen und keine Komplexität wollen. Die Zinslast ist real, die Reibung null.
Option 2 · Lombardkredit (Wertpapierkredit)
Ihr Broker (oder eine Bank gegen verpfändete Depotwerte) eröffnet eine Linie zu Euribor + 2–4 %. Das Portfolio bleibt liegen; das Geld wird ausgezahlt. Die meisten deutschen Broker bieten das an: Comdirect, Consorsbank, DKB, Smartbroker, Trade Republic.
- Zins: ~4–6 % in 2026.
- Einrichtung: meist kostenlos; Linie schaltet nach Depotprüfung frei.
- Steuer: Privater Zinsaufwand, nicht mit Kapitalerträgen verrechenbar.
- Risiko: Margin-Call bei Drop des Portfolios unter die Beleihungsgrenze (üblich 50 %).
Kritisches Detail: Die meisten Retail-Lombardlinien begrenzen, wie viel Bargeld Sie wirklich abheben können — anders als die Margin, die intern fürs Trading bereitsteht. Kleingedrucktes lesen.
Option 3 · Short-Box-Spread-Finanzierung
Sie verkaufen ein Vier-Bein-Optionsgeschäft auf einen europäisch-stilisierten Index (SPX oder ESTX50) auf einem Portfolio-Margin-Konto mit Optionsfreigabe. Der Trade verhält sich wie ein Festzinskredit: Geld heute, feste Rückzahlung am Verfall, impliziter Zins nahe dem risikofreien Satz.
- Zins: ~2–3 % vor Steuern in 2026.
- Einrichtung: IBKR (oder Reseller), Portfolio Margin, Optionsfreigabe Level 3.
- Steuer (Deutschland): Die Finanzierungskosten entstehen als Nettoverlust aus den Optionen (jedes Bein wird einzeln besteuert: Prämien sind Einnahmen, die Zahlung am Verfall ist ein Verlust). Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Verlustverrechnungsbeschränkung (samt 20.000-€-Grenze) aufgehoben. Der Verlust ist voll mit Kapitalerträgen verrechenbar, zu 26,375 % (mit Kirchensteuer rund 28 %).
- Risiko: Margin-Call wie beim Lombardkredit; zusätzlich Slippage, wenn Sie Beine einzeln einlegen statt die Combo zu handeln.
Der Haken: die strukturelle Komplexität. Sie machen einen echten Optionstrade. Mechanik und Margin zählen, und die Steuerersparnis setzt verrechenbare Kapitalerträge voraus.
Kostenranking auf €100K, 12 Monate
| Weg | Vorsteuer-Kosten | Nach-Steuer-Kosten (DE) | Einrichtung |
|---|---|---|---|
| ETFs verkaufen (€40K Buchgewinn) | €10.550 (einmalig) | €10.550 | 1 Tag |
| Unbesicherter Bankkredit (7 %) | €7.000 | €7.000 | 1 Woche |
| Lombardkredit (5,2 %) | €5.200 | €5.200 | 2 Wochen |
| Box-Spread (~2,1 %) | €2.100 | €1.546 | 2–6 Wochen (Konto) |
Die Nach-Steuer-Kosten der Box setzen genug Kapitalerträge voraus, um den Verlust aufzunehmen. Eine 12-Monats-Box läuft außerdem über den 31. Dezember, die Ersparnis kommt also unter Umständen ein Jahr später. Planen Sie die Liquidität dafür ein.
Wie auswählen
Drei schnelle Filter:
- Wie schnell? Diese Woche → Lombardkredit (wenn Linie existiert) oder unbesichert. Kann warten → Box-Spread.
- Wie viel? Unter €25K → Bankkredit oder Lombardkredit. Über €25K → der Abstand zum Box-Spread wird relevant.
- Wie lange? Unter 3 Monaten → Bankkredit. 3–24 Monate → Box-Spread ist dafür gebaut. Über 24 Monate → Box-Spread rollen, oder Lombardkredit, wenn Sie kein Refinanzierungsrisiko wollen.
Was nie
Keine Optionsgeschäfte gegen ein Verständnis, das Sie nicht haben. Lombardlinien nicht ausreizen — der Margin-Puffer ist Ihre Versicherung gegen Aktienrückgänge. Die JStG-2024-Steuerlogik nicht ohne Steuerberater auf Ihren Fall anwenden.
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Quellen
- § 20 EStG: Stillhalterprämien (Abs. 1 Nr. 11), Termingeschäfte (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3), Verlustverrechnung (Abs. 6)
- Jahressteuergesetz 2024, BGBl. 2024 I Nr. 387, Art. 3 Nr. 7: Aufhebung von § 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG
- BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer: Rz. 25–35 (Optionen und Kombinationsgeschäfte), Rz. 118 (Verlustverrechnung)
- § 32d EStG (25 % Abgeltungsteuer) und § 4 SolZG (5,5 % Solidaritätszuschlag)