Box-Spread-Finanzierung in Deutschland, einfach erklärt
Box-Spread-Finanzierung heißt: Sie leihen sich Geld. Nicht bei Ihrer Bank, sondern am Optionsmarkt, gegen das Depot, das Sie bereits haben.
Wie funktioniert das?
Optionen sind Finanzinstrumente, die man am Markt kaufen und verkaufen kann. Richtig kombiniert ergeben vier davon einen synthetischen Kredit: heute Geld auf dem Konto und ein fester Betrag, den Sie an einem festen Datum zurückzahlen.
Online gibt es viele Quellen dazu, und wir haben einen ausführlichen Schritt-für-Schritt-Leitfaden, wenn Sie die Mechanik im Detail sehen möchten.
Warum der Zins niedrig ist
Sie finanzieren sich zu sehr niedrigen Sätzen, weil diese Instrumente vom Markt bepreist werden: nahe an dem, was große Institute für Geld zahlen, ohne die Kreditmarge einer Bank. Die aktuellen Sätze sehen Sie auf unserer täglichen Kurve.
Kein Marktrisiko, wenn richtig gemacht
Richtig umgesetzt ist ein Box-Spread immun gegen Marktbewegungen. Egal, was der Index macht: Sie wissen im Voraus, wie viel Sie am Verfall zurückzahlen.
Richtig heißt: europäische, bar abgerechnete Indexoptionen wie S&P 500 (SPX) oder Euro Stoxx 50, alle vier Beine in einer Order und genug Margin-Puffer. Die Box selbst bewegt sich nicht mit dem Markt, Ihre übrigen Positionen können aber trotzdem einen Margin-Call auslösen.
Steuern: jedes Land ist anders
Steuerlich behandelt jedes Land das anders. In Deutschland gilt:
- Die Kosten mindern Ihre Kapitalerträge. Was Sie für den Kredit zahlen, entsteht als Verlust aus den Optionen. Seit dem Jahressteuergesetz 2024 ist dieser Verlust nicht mehr auf Termingeschäfte beschränkt: Er wird mit Dividenden, Zinsen, Fondserträgen und Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet. Die Ersparnis entspricht der Abgeltungsteuer von 26,375 %, mit Kirchensteuer rund 28 %. Keine Kapitalerträge im Jahr? Dann wird der Verlust vorgetragen.
- Besteuert wird jedes Bein einzeln. Die Prämien, die Sie beim Eröffnen erhalten, sind steuerpflichtige Stillhalterprämien. Die Zahlung am Verfall ist ein Verlust. Erst beides zusammen ergibt Ihre Finanzierungskosten.
- Achten Sie auf den Jahreswechsel. Läuft die Box über den 31. Dezember, werden die Prämien im Eröffnungsjahr versteuert, der Verlust entsteht erst im Verfallsjahr. Die Ersparnis kommt, aber unter Umständen ein Jahr später. Planen Sie die Liquidität dafür ein.
- Ein ausländischer Broker nimmt Ihnen das nicht ab. Interactive Brokers behält keine deutsche Steuer ein und verrechnet keine Verluste. Sie erklären alles in der Anlage KAP.
So ist die Rechtslage heute; das ist keine Steuerberatung. Prüfen Sie Ihren Fall mit einem Steuerberater.
Quellen
- § 20 EStG: Stillhalterprämien (Abs. 1 Nr. 11), Termingeschäfte (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3), Verlustverrechnung (Abs. 6)
- Jahressteuergesetz 2024, BGBl. 2024 I Nr. 387, Art. 3 Nr. 7: Aufhebung von § 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG
- § 52 Abs. 28 EStG: Die Aufhebung gilt für alle offenen Fälle
- BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer: Rz. 25–35 (Optionen und Kombinationsgeschäfte), Rz. 118 (Verlustverrechnung)
- BFH, Urteil vom 20. Oktober 2016, VIII R 55/13: Der vom Stillhalter gezahlte Barausgleich ist ein Verlust
- § 32d EStG (25 % Abgeltungsteuer) und § 4 SolZG (5,5 % Solidaritätszuschlag)