Lombardkredit vs. Box-Spread: Kostenvergleich für €100.000 Kreditbedarf
€100.000 über 12 Monate. Gleicher Schuldner, gleicher Bedarf, zwei Finanzierungsstrukturen. Was beide Anfang 2026 tatsächlich kosten — vor Steuern, nach Steuern, inklusive der Posten, die die meisten Vergleiche weglassen.
Die Eckzahlen
| Posten | Lombardkredit (Smartbroker) | Short Box Spread (ESTX50) |
|---|---|---|
| Listenzins | Euribor + 3,0 % ≈ 5,20 % | €STR + ≈10 BP ≈ 2,10 % |
| Bruttozins, 12 Monate | €5.200 | €2.100 |
| Steuerliche Behandlung | Private Schuldzinsen, nicht abzugsfähig | Nettoverlust aus den Optionen, verrechenbar |
| Steuerschild (26,375 %) | €0 | €554 |
| Nach-Steuer-Kosten | €5.200 | €1.546 |
| Effektivzins | 5,20 % | 1,55 % |
Zinsen indikativ Anfang 2026. Tägliche Zahlen auf der Kurve der Startseite. Smartbroker stellvertretend für deutsche Broker — Comdirect Wertpapierkredit ähnlich; DKB und Consorsbank typischerweise Euribor + 2–4 %.
Wo das Geld wirklich hinfließt
Hinter dem Listenzins stecken vier Kostenebenen. Hier sind sie für beide:
Lombardkredit
- Zins: €5.200 über 12 Monate bei 5,2 %.
- Einrichtungsgebühr: meist €0 — die Linie selbst kostet bei deutschen Brokern in der Regel nichts.
- Versteckte Kosten: keine — der Zins ist der Zins.
- Steuer: nicht verrechenbar. Der private Schuldzinsenabzug ist für Kapitaleinkünfte unter der Abgeltungsteuer geschlossen.
Short Box Spread auf ESTX50
- Impliziter Carry: €2.100 (der €STR-getriebene 12-Monats-Zins × €100K).
- Provisionen: ~€200 hin und zurück an der Eurex bei 50 Kontrakten × 4 Beinen zu ~€1/Kontrakt.
- Slippage: 0,05–0,20 Punkte vom Mid auf die Combo. Bei 200er-Breite sind das €5–€20 pro Kontrakt; budgetieren Sie €100–€500 auf eine €100K-Position.
- Steuer: Die €2.100 Finanzierungskosten entstehen als Nettoverlust aus den Optionen. Besteuert wird jedes Bein einzeln: Die erhaltenen Prämien sind Stillhalterprämien, die Zahlung am Verfall ist ein Verlust. Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Verlustverrechnungsbeschränkung (samt 20.000-€-Grenze) aufgehoben. Der Nettoverlust wird deshalb mit Dividenden, Zinsen, Fondserträgen und Aktiengewinnen zu 26,375 % verrechnet (mit Kirchensteuer rund 28 %).
Summa: Box-Spread-Gesamtkosten ≈ €1.546 (nach Steuern) + €200 Provisionen + ~€300 Slippage ≈ €2.046. Auch mit Reibungsverlusten weniger als die Hälfte des Lombardkredits.
Was das Bild verschiebt
Die €1.546 setzen voraus, dass Sie im selben Jahr mindestens €2.100 verrechenbare Kapitalerträge haben. Wenn nicht, materialisiert sich der Steuerschild von €554 nicht sofort — der Verlust trägt sich vor, die Kosten im Jahr 1 bleiben bei €2.100. Die Lombardzahl ist unbedingt; die Box-Zahl ist bedingt.
Auch der Zeitpunkt zählt. Eine 12-Monats-Box läuft über den 31. Dezember: Die Prämien werden im Eröffnungsjahr versteuert, der Verlust entsteht erst im Verfallsjahr. Die €554 Ersparnis kommen also unter Umständen ein Jahr später. Planen Sie die Liquidität dafür ein.
Was den Zins selbst bewegt
Der Lombardzins schwebt mit dem Euribor — bewegt sich die EZB, bewegt sich Ihre Bank. Der Box-Spread-Zins schwebt mit €STR — gleiche Richtung, andere Transmission. Der 3-Prozent-Aufschlag von Smartbroker ist klebrig; €STR-getriebene Instrumente transmittieren sauberer.
Konkret: eine 100-BP-Senkung der EZB im nächsten Jahr drückt den Lombardkredit ungefähr 100 BP. Der Box-Zins fällt vergleichbar — aber in fallenden Zinsphasen geht die Schere typischerweise auf (Term-Funding-Märkte preisen vor den Banktischen).
Wann der Vergleich kippt
Zwei Szenarien, in denen der Lombardkredit gewinnt:
- Kleiner Kredit, kurze Laufzeit. Unter ~€25K fressen Box-Provisionen und Slippage den Zinsvorteil. Unter 3 Monaten erreichen Sie keinen sauberen Eurex-Verfall.
- Kein Optionskonto. Wenn Sie auf einem Neobroker sitzen und sich nicht bei IBKR / CapTrader / LYNX onboarden wollen, ist der Lombardkredit die einzige Linie, die Sie überhaupt ziehen können.
Eigene Zahl rechnen
Laufzeit und Betrag in den Rechner. Die Zahlen oben nutzen die heutige Kurve; Ihre auch.
Quellen
- § 20 EStG: Stillhalterprämien (Abs. 1 Nr. 11), Termingeschäfte (Abs. 2 Satz 1 Nr. 3), Verlustverrechnung (Abs. 6)
- Jahressteuergesetz 2024, BGBl. 2024 I Nr. 387, Art. 3 Nr. 7: Aufhebung von § 20 Abs. 6 Sätze 5 und 6 EStG
- BMF-Schreiben vom 14. Mai 2025, Einzelfragen zur Abgeltungsteuer: Rz. 25–35 (Optionen und Kombinationsgeschäfte), Rz. 118 (Verlustverrechnung)
- § 32d EStG (25 % Abgeltungsteuer) und § 4 SolZG (5,5 % Solidaritätszuschlag)